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Tech­ni­sche Hoch­schule Bran­den­burg - Fach­be­reich Wirt­schaft

Modern // regional // wirtschaftsnah: Die Technische Hochschule Brandenburg (THB) ist eine junge und dynamische Hochschule mit ca. 2.500 Studierenden in 24 Studiengängen in den Fachbereichen Informatik und Medien, Technik sowie Wirtschaft in der Stadt Brandenburg an der Havel. Als familienfreundliche Hochschule auf einem grünen Campus bieten wir attraktive Arbeitsbedingungen.

Im Fachbereich Wirtschaft, Studiengang Wirtschaftsinformatik, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt
folgende Stelle zu besetzen:

Professur (w/m/d) „Wirtschaftsinformatik, insb. Betriebliche Anwendungen der Künstlichen Intelligenz"

Aufgabenbeschreibung:

Die künftige Stelleninhaberin oder der Stelleninhaber soll das Fachgebiet „Betriebliche Anwendungen
der Künstlichen Intelligenz“ in den bestehenden Bachelor- und Master-Studiengängen
„Wirtschaftsinformatik“ vertreten. Die Bereitschaft zur Übernahme von Grundvorlesungen, auch in
englischer Sprache, insbesondere auch zur Koordination und Durchführung themenverwandter
Forschungsaktivitäten, wird erwartet.

Erwartete Qualifikationen:

  • ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Wirtschaftsinformatik, der Informatik oder eines
    vergleichbaren Studiengangs
  • einschlägige Promotion und nachgewiesene wissenschaftliche Profilierung mit Praxisbezug
  • einschlägige Berufserfahrung im Fachgebiet „Angewandte Künstliche Intelligenz“
  • einschlägige Erfahrung in Forschung, Lehre und Wissenstransfer im Fachgebiet „Angewandte
    Künstliche Intelligenz"

Erwartet werden vertiefte Kenntnisse und praktische Erfahrungen in mindestens zwei der
folgenden Bereiche:

  • Entwicklung und Einsatz von betrieblichen Anwendungen der künstlichen Intelligenz
  • Technologie-Management und Implementierung von KI-Projekten
  • Entwicklung Cloud-gestützter KI-Anwendungen, insb. in betrieblichen Kontexten
  • Theorien, Modelle und Algorithmen der künstlichen Intelligenz
  • relevante mathematische Kenntnisse: Lineare Algebra, Analysis, Statistik, Numerik, diskrete
    Mathematik, Informationstheorie
  • vertiefende Kenntnisse im Bereich Machine Learning, z. B. Deep Learning, Reinforcement Learning,
    Transformermodelle
  • verteilte künstliche Intelligenz (VKI), Multi-Agentensystem (MAS), Autonome Systeme
  • Softwareentwicklungskompetenzen insb. in KI-relevanten Programmiersprachen (Python, R)

Wünschenswert sind weitere Kenntnisse in einem oder mehreren der folgenden Bereiche:

  • KI-gestützte Prozessautomatisierung, z. B. Robotic Process Automation
  • KI-basierte Simulationen
  • Mensch-Computer-Interaktion

Weiterhin erwartet werden belastbare Kenntnisse aus eigener wissenschaftlicher Tätigkeit und
mindestens dreijähriger beruflicher Praxis, von denen mindestens zwei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen.

Die Übernahme von Lehrverpflichtungen, auch in englischer Sprache, im Bachelor- und Masterstudium sowie im Servicebereich für andere Studiengänge wird vorausgesetzt. Ebenso wird die Beteiligung an der Hochschulselbstverwaltung, der Studienberatung sowie an weiteren Aufgaben nach §§ 3 und 44 Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG) erwartet.

Hinweise zur Bewerbung:

Bewerberinnen und Bewerber müssen die Einstellungsvoraussetzungen nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 – 3 sowie Nr. 4 b des Brandenburgischen Hochschulgesetzes (BbgHG) erfüllen. Auf die dienstrechtliche Stellung der Professorinnen und Professoren nach § 45 BbgHG wird hingewiesen. Die Hochschule strebt eine Erhöhung des Anteils von Professorinnen an und fordert qualifizierte Wissenschaftlerinnen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Für weitere Informationen siehe auch http://www.th-brandenburg.de/.

Zur Feststellung der nach § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Beamtenstatusgesetzes und § 3 Absatz 1 des Beamtengesetzes für das Land Brandenburg (Landesbeamtengesetz) erforderlichen Voraussetzungen für die Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Probe, auf Zeit oder auf Lebenszeit im Geltungsbereich des Landesbeamtengesetzes sieht § 3a des Landesbeamtengesetzes eine Anfrage bei der Verfassungsschutzbehörde nach § 2 Absatz 1 des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes vor. Vor einer endgültigen Einstellung ist eine solche Regelanfrage rechtlich vorgeschrieben und wird durchgeführt (§ 3a Landesbeamtengesetz).

Mit Ihrer Bewerbung erheben und verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten gemäß Art. 5 und 6 Abs. 1 lit. b) der DSGVO, § 26 Abs. 1 und Abs. 6 Satz 2 BbgDSG nur zur Bearbeitung Ihrer Bewerbung und für Zwecke, die sich durch eine mögliche zukünftige Beschäftigung an der Technischen Hochschule Brandenburg ergeben. Nach Abschluss des Verfahrens werden Ihre Daten gelöscht.

Bitte bewerben Sie sich über unser Online-Bewerbungsportal unter Angabe der oben genannten Kennziffer bis zum 02.01.2025.

Auf Ihre Bewerbung freuen wir uns!